Der Vorstand der Theatergemeinde besteht aus der/dem ersten Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern, die in der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden.
Der Vorstand der Theatergemeinde besteht aus der/dem ersten Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern, die in der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden.